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Mit Mietkaution das Wohnverhältnis absichern

Wer sich eine neue Wohnung sucht, muss nicht nur mit einer monatlichen Mietzahlung kalkulieren, sondern zu Beginn eines Mietverhältnisses wird in der Regel eine Einmalzahlung in Form einer Mitkaution fällig. In der Regel beläuft sich diese auf drei Monatsmieten. Natürlich kann hier die Summe zwischen Vermieter und Mieter frei vereinbart werden, doch darf sie drei Monatsmieten nicht überschreiten. Die Vorauszahlung dient dem Vermieter als Sicherheit für eventuell ausstehende Mietzahlungen oder Schäden, die bis zum Auszug als Schadensersatzansprüche vom Mieter nicht beglichen wurden.

Es wird vom Mieterbund und auch von anderen Institutionen empfohlen, gemeinsam für diese Einmalzahlung ein separates Konto anzulegen, sodass der Vermieter nicht ohne Wissen des Mieters das Geld für anderweitige Zwecke verwenden kann. Der Vermieter hat diese Summe beim Auszug des Mieters zuzüglich Zinsen zurückzubezahlen. Allerdings hat er das Recht, seine bis dahin aufgelaufenen Forderungen gegenzurechnen und dann nur die Restsumme zu begleichen.

Eine neue Form der Mietkaution wird vor allem von jüngeren Leuten gerne in Anspruch genommen. Diese wird als Bürgschaft gegenüber dem Vermieter geleistet. Diese Abgeltungsform hat besonders für finanzschwache Mieter einen erheblichen Vorteil, da sie durch Neueinrichtung der Wohnung und den Verpflichtungen der Wohnungsrenovation bei Auszug aus der bisherigen Wohnung eine kurzfristige Doppelbelastung zu tragen haben.

Es muss vom Mieter allerdings bedacht werden, dass eine Bürgschaft nicht kostenlos zu erhalten ist und keinesfalls negative Schufa-Einträge vorhanden sein dürfen.
Veröffentlicht am:
Samstag, 5. März 2011, 18:49 Uhr
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